AGBs

§1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von ES IST MÖGLICH, Inhaberin Frau Kathrin Laborda, Feldstraße 1, 65719 Hofheim („Veranstalter“) mit seinem Vertragspartner ("Kunde"). Sie betreffen das komplette Leistungsspektrum des Veranstalters, somit Lehrgänge, Seminare Coachings, Workshops, Bewerbertrainings usw. („Veranstaltung“).

Soweit der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist (= Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), gelten diese Geschäftsbedingungen auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen ihm und dem Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Kundes gelten nicht.

§2 Zustandekommen des Vertrages / Vertragsgegenstand

Angebote des Veranstalters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
Durch die Übermittlung eines Vertrages, einer Teilnahmeerklärung, Kauf eines Tickets auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, Ticketsystem oder durch mündliche Absprache gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.

Bei Minderjährigkeit der Kunde ist die Zustimmung ihrer personensorgeberechtigten Personen notwendig.

Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb von 4 Wochen annimmt.
Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich und für den Kunde zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung oder der angekündigten Ziele verändert würden.

Ein bestimmter Erfolg durch die Teilnahme an der Veranstaltung wird nicht garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich in der Werbung so genannt oder anderweitig so vereinbart wird. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der erhoffte Erfolg immer auch vom Kunden mit abhängig ist und die Ausprägungen des Erfolgs von Kunde zu Kunde unterschiedlich ausfallen können.

Soweit der Kunde nach der Veranstaltung oder nach der Lektüre der Unterlagen des Veranstalters das dort erlernte bzw. erfahrene Wissen bei sich selbst oder an Dritten anwenden oder umsetzen will/wird, kann der Veranstalter selbstverständlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Anwendung bzw. Umsetzung rechtmäßig und korrekt erfolgt.

Soweit der Kunde ärztlich verordnete Medikamente einnimmt und/oder ärztlich verordnete Maßnahmen bzw. Maßnahmen, die auf einem medizinischen Befund beruhen, durchführt, sollte er aufgrund der besuchten Veranstaltung oder der Lektüre der Unterlagen des Veranstalters eine Veränderung der Medikation bzw. Maßnahmen nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt vornehmen.

§3 Vergütung / Teilnahmegebühren / Investionen

Die Teilnahmegebühr und Investion für die jeweilige Veranstaltung richten sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

Ein Ausweis der Mehrwertsteuer findet nach den allgemein gültigen steuerlichen Verordnungen statt.

Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden ohne ein Verschulden des Veranstalters nicht in Anspruch genommen, so sind die vereinbarten Zahlungen dennoch fällig.

Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Investionen.

§4 Allgemeine Teilnahmebedingungen / Ausschlusskriterien

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nicht auf verschiedene Kunde aufgeteilt werden.

Der Kunde verhält sich vertragswidrig und kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn
1.er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält oder zu verhalten beabsichtigt, oder er den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder
2.er unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können, oder
3.er Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt, oder
4.er die Veranstaltung zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt oder zu nutzen beabsichtigt.
Zu dem Ausschluss ist der die Veranstaltung leitende Trainer befugt. Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zuzüglich etwa zu zahlender Tagungspauschalen und anderer Fremdkosten. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

Absatz 2 gilt entsprechend bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Kundes, die nach Ansicht des Veranstalters und/oder Trainers die ordnungsgemäße Teilnahme des Kundes oder anderer Kunde beeinträchtigen könnten.

Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Kunden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

Soweit bei minderjährigen Kunden im Einzelfall die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person durch den Veranstalter als notwendig angesehen und den personensorgeberechtigten Personen bei der Anmeldung oder unverzüglich nach Feststellung der Notwendigkeit mitgeteilt wird, kann der Veranstalter den minderjährigen Kunden von der Veranstaltung ausschließen bzw. die Durchführung verweigern, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nicht mit anwesend ist. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Investionen.


§5 Bildrechte / Persönlichkeitsrechte der Kunde

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis, dass von ihm Bilder, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt und später durch den Veranstalter verwertet werden dürfen. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken für seine anderen Veranstaltungen, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Die Aufnahmen gibt der Veranstalter nicht an unbefugte Dritte weiter.

§ 6 Urheberrechte des Veranstalters

Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten.

Der Kunde darf die ihm überlassenen Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch und im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse verwerten.

Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Kunden sind in der Veranstaltung gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen oder der Kunde sie zu privaten Zwecken erstellt. Der Kunde ist aber selbst verantwortlich für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Kunden und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte).

§7 Rücktrittsmöglichkeit des Veranstalters in besonderen Fällen

Der Veranstalter kann von dem Vertrag 14 Tage vor der Veranstaltung zurücktreten, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl, die in der Werbung für die jeweilige Veranstaltung angegeben ist, nicht erreicht wird. Der Kunde hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits bezahlten Teilnahmegebühren, anderweitige Ansprüche des Kundens bestehen nicht. Soweit möglich, versucht der Veranstalter einen Ersatztermin anzubieten, auf den der Kunde kostenfrei umbuchen kann.

Der Veranstalter kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten, wenn der vorgesehene Trainer ohne Verschulden des Veranstalters krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatztrainer nicht zur Verfügung steht. Im Übrigen gilt Absatz 1.

§8 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann außerhalb gesetzlicher Rechte (Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Anfechtungsrecht) oder anderweitig vereinbarter Rechte ohne Angabe von Gründen jederzeit den Vertrag stornieren. Die Stornierung hat schriftlich (Fax, E-Mail, Post o.Ä.) zu erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der Veranstalter kann bei einer Stornierung ohne weiteren Nachweis pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungspauschalen betragen:
- bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 25 % der Teilnahmegebühr
- ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.

Soweit der Kunde nachweist, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden als die Stornierungspauschale entstanden ist, muss der Kunde nur den geringeren Betrag oder ggf. keine Stornopauschale bezahlen.

Der Veranstalter kann anstelle der pauschalen Stornierungskosten auch die tatsächlich entstandenen Investionen geltend machen.

Soweit der Veranstalter pro Kunde an die von ihm gemietete Veranstaltungsstätte eine Pauschale für Gastronomie/Catering usw. (Tagungspauschale) zahlen muss, so ist der Kunde im Falle seiner Stornierung verpflichtet, diese Pauschale bzw. die dort entstandenen Stornierungskosten zu erstatten. Dies gilt entsprechend für andere Fremdkosten, die bei Dritten entstehen. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Tagungspauschale oder sonstige Fremdkosten direkt dem jeweiligen Leistungsträger schuldet und der Leistungsträger diese Kosten beim Veranstalter geltend macht; insoweit ist der Kunde zur Freistellung verpflichtet.

Der Kunde kann bei Stornierung zur Vermeidung von Stornierungskosten einen ErsatzKunden stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Der Kunde steht dafür ein, dass der ErsatzKunde Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhält und diese akzeptiert.

§9 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für beim Kunden verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

Der Veranstalter haftet für beim Kunde verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Für beim Kunden vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.

§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.

Als Gerichtsstand wird Hofheim bzw. das für dort je nach Streitwert zuständige Amtsgericht oder Landgericht vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Veranstalter ist aber berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Kundens zu klagen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.


Stand der AGB: Februar 2024.

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